Rechtsanwaltskanzlei

Als Ihr erfahrener Scheidungsanwalt stehe ich Ihnen im Falle einer Ehescheidung aber auch bei Trennung von unverheirateten wie verheirateten Paaren bei.

Wenn es zu einer Scheidung kommen soll kann diese nach geltendem Recht nur von einem Gericht ausgesprochen werden.
Die Scheidung ist die richterliche Auflösung einer Ehe. Vor dem Familiengericht besteht nur für den Antragsteller Anwaltszwang.

Weitere Informationen zum Scheidungsrecht

Vor der Beantragung müssen die Ehepartner ein Jahr getrennt leben. Das Trennungsjahr soll als Beweis dienen, dass eine Lebensgemeinschaft gescheitert und nicht wieder herzustellen ist.
Eine Ausnahme wäre unzumutbare Härte zB Gewalttätigkeiten in der Ehe.

Gleichgeschlechtliche Ehen können auch geschieden werden, eingetragene Partnerschaften werden aufgehoben.

Es gibt einvernehmliche und streitige Scheidungen, in der Regel verlängert letztere das Verfahren. Eine Scheidung ist dann einvernehmlich, wenn sich die Partner hinsichtlich aller Folgesachen geeinigt haben.

Sollte es eine streitige Scheidung sein, dann werden in der Regel Anträge bezüglich der strittigen Punkte gestellt.

Es gibt auch die Möglichkeit einen Scheidungsantrag zurückzuziehen, falls man sich umentschieden hat. Bei Scheidungen ist die Aufteilung des Eigentums oft mit Auseinandersetzungen behaftet.
Hierzu zählen Eigentumswohnung oder Haus, Grundstücke, gemeinsames Konto und auch gemeinsamer Hausrat. Ich vertrete Sie bei der Regelung der Scheidungsfolgen und mache Ihre
Ansprüche zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensangelegenheiten geltend.

Geht es um die Zurückverlangung von Schenkungen kommt nach § 530 BGB „grober Undank“ ins Spiel.

Bei Vorhandensein von Kindern muss die nacheheliche Kinderbetreuung geregelt werden. Die Eltern haben ein grundsätzliches Recht auf den Umgang mit den eigenen Kindern. Die Fürsorgesituation muss geklärt werden, da die Eltern nicht mehr zusammenleben. Wenn die Möglichkeit besteht können sich die Eltern auf ein Wechselmodell einigen, bei welchem das Kind die gleiche Zeit bei beiden Eltern verbringt. Meist ist es jedoch so, dass es einen besuchenden und einen betreuenden Elternteil gibt.

Es können durch die Scheidung Unterhaltsverpflichtungen entstehen, einmal Ehegattenunterhalt und oder Kindesunterhalt.Diese monetären Verpflichtungen dienen der finanziellen Absicherung der Unterhaltsberechtigten.

Eine Scheidung ist natürlich auch mit Kosten verbunden, es besteht ein Anspruch auf staatliche Finanzierungshilfen wenn Sie selbst nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Ob Verfahrenskostenhilfe oder alternativ Verfahrenskostenvorschuss beansprucht werden kann, muss vorher geklärt werden.

Jede Scheidung ist anders, deshalb werde ich mich als Ihr Anwalt gründlich damit auseinandersetzten und eingehend prüfen, was auf sie zutrifft. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden können Sie sich bereits vor der Eheschliessung aber auch danach an mich wenden und ich unterstütze sie bei der Gestaltung eines massgeschneiderten Ehevertrages, damit Ihr gutes Recht gesichert ist.

Ein paar kurze Ratschläge aus der Erfahrung heraus

Da ich von vielen Mandanten gefragt werde, wie man sich verhalten soll möchte ich an dieser Stelle noch ein paar kurze Ratschläge geben.

Zur Trennung

bei einer Trennung ist es wie so häufig vor allem wichtig die Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Schritte zu unternehmen.

Sie sollten schon bei der Trennung einen Anwalt konsultieren, um Anspruch auf Wohnung oder Haus zu erklären. Auch kann sich bereits bei der Trennung die berechtigte Frage nach Unterhalt für Sie oder ggf. auch für die Kinder stellen.

Wenn Sie vorschnell die Wohnung oder das Haus verlassen, kann es sein, dass Sie Ihre Nutzungsrechte daran verlieren.

Falls Sie einen Unterhaltsanspruch geltend machen möchten, sollte dieser zeitnah erhoben werden, damit es keine Verluste gibt.

Sollte Ihr Partner oder auch Ihre Partnerin gewalttätig werden, stehen Ihnen weitreichende Schutzrechte zu, dazu gehört das bekannte Kontaktverbot aber auch die Zuweisung der bisher gemeinsam genutzten Wohnung an den oder die Schutzbedürftige/ Schutzbedürftigen.

Zur Scheidung

Auch bei einer Scheidung sollten Sie versuchen Ruhe zu bewahren und keine unbedachten Schritte unternehmen.

Im Rahmen der Scheidung ist es wichtig vor dem Gerichtsverfahren keine Erklärungen an den Partner oder die Partnerin abzugeben, die Sie nicht mit einem Anwalt besprochen haben. Dies kann zu ungewollten Verlusten von Ansprüchen führen.

Sollten Sie Ansprüche auf das Vermögen geltend machen wollen, so ist es sinnvoll, dies gleich in der Scheidung mit zu regeln. Um diese Ansprüche jedoch durchzusetzen ist meistens eine Auskunft beim Partner oder der Partnerin notwendig, dazu haben Sie auch entsprechende gesetzliche Rechte, die notfalls unter Zwang durchgesetzt werden können.

Es ist hier jedoch wichtig, die notwendigen Informationen vor der Scheidung zu erlangen, daher sollten Sie hier frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da dies gesonderte Verfahren sind und auch einige Zeit beanspruchen können. Es gibt auch die Möglichkeit das Vermögen des Partners oder der Partnerin mit gerichtlichenMaßnahmen vor einer unlauteren Reduzierung durch den Partner zu sichern.

Ein anderer Vater

Sollten Sie aus wichtigen Gründen einen sehr rasche Scheidung benötigen, zB weil die Ehefrau ein Kind von einem anderen Mann erwartet, so ist das möglich, sofern beide Ehegatten auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Denn es ist gesetzlich leider so geregelt, dass der Ehemann der Vater des Kindes wird, auch wenn die Ehegatten bereits seit langem getrennt sind und sich alle über die Verhältnisse und auch die richtige Vaterschaft im Klaren sind.

Doch auch hier benötigt die Scheidung einige Wochen oder vielleicht sogar Monate, so dass Sie auch hier keine Zeit verlieren sollte. Denn es können immer wieder Kleinigkeiten auftreten oder außergewöhnliche Umstände, die das Verfahren verzögern. Entscheidend ist für die Vaterschaft, ob am Tage der Geburt die Scheidung bereits rechtskräftig war oder nicht.