Honorar

Der Ausgangspunkt für die Bezahlung eines Anwalts ist das Vergütungsgesetz. Daneben ist es möglich, eine Vereinbarung über die Vergütung zu schließen. Der Unterschied ist, dass bei der Vereinbarung direkt nach der aufgewendeten Zeit abgerechnet wird, während das Gesetz eine Vergütung vorsieht, die abhängig vom Streitwert ist, ohne dass dabei der tatsächliche Aufwand berücksichtig wird.

Welche Art der Abrechnung wir auch immer wählen, ich möchte, dass Sie die Beratung und Vertretung bekommen, die Sie brauchen und nicht die, die Sie sich leisten können. Deshalb ist es für mich auch unerheblich, ob Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.